Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 04.08.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Flexary (im Folgenden "Ich" oder "Anbieter") und meinen Kunden (im Folgenden "Kunde") in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Nur Unternehmerkunden (B2B): Vertragsangebot und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit Anfrage bzw. Auftrag bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Erweist sich nachträglich, dass der Kunde Verbraucher ist, bin ich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn außerordentlich zu kündigen; bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
§ 2 Vertragsgegenstand
Ich biete folgende Dienstleistungen an:
- Individuelle Entwicklung von Websites und Webanwendungen
- Konzeption, Modernisierung und Relaunch bestehender Web-Auftritte
- Individuelle Projektvergütung – auf Wunsch mit zinsfreier Ratenzahlung und Rechtevorbehalt bis zur vollständigen Tilgung
- Technische Beratung sowie Pflege und Sicherheits-Updates des entwickelten Codes (monatlich buchbar oder – bei Ratenzahlung – als vertraglicher Pflichtbestandteil)
- Bereitstellung eines von mir verwalteten Webspace (Standort Deutschland) während der Projektentwicklung sowie – als technisch notwendige Nebenleistung – fortlaufend bei vereinbarter Code-Pflege bzw. während einer Ratenzahlung; alternativ Migration zu einem vom Kunden gewählten Drittanbieter nach vollständiger Zahlung
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt) zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform zur Wirksamkeit.
§ 4 Leistungsumfang
4.1 Webentwicklung
Ich entwickle maßgeschneiderte Webprojekte nach den vereinbarten Anforderungen. Der Leistungsumfang wird im jeweiligen Projektvertrag detailliert festgelegt.
4.2 Honorar und Zahlung
Das Honorar wird individuell auf Basis des vereinbarten Leistungsumfangs kalkuliert und vor Auftragsbestätigung schriftlich angeboten. Abweichungen (z. B. zusätzliche Funktionen oder Umfangserweiterungen) werden gesondert angeboten und vereinbart.
Projektvergütung (Einmalzahlung): Die vereinbarte Vergütung wird nach den im Angebot festgelegten Meilensteinen fällig. Mit vollständiger Bezahlung und Übergabe erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an der entwickelten Lösung sowie die Quelldateien im vereinbarten Umfang.
4.2a Zinsfreie Ratenzahlung mit Rechtevorbehalt
Auf Wunsch kann die Projektvergütung in zinsfreien Raten beglichen werden. Laufzeit, Ratenhöhe, Fälligkeiten und der Umfang der begleitenden Code-Pflege werden im Angebot bzw. Projektvertrag verbindlich festgehalten. Es fällt kein Zinsaufschlag an.
Rechtsnatur: Die Ratenzahlung ist eine gestreckte Zahlung der Werkvergütung mit zurückgehaltenen Nutzungs- und Übergaberechten (Rechtevorbehalt). Es handelt sich nicht um die Vermietung einer fertigen Sache und nicht um einen klassischen Mietkauf im Sinne des Kaufrechts über bewegliche Sachen. Bis zur vollständigen Tilgung gehen weder Eigentum noch ausschließliche Nutzungsrechte am Projekt auf den Kunden über.
Zwei Phasen:
- Entwicklungsphase: Erstellung der vereinbarten Lösung; Vergütung fließt in die Werkleistung ein.
- Ratenzahlungs-/Betriebsphase: Bis zur Tilgung Betrieb auf meinem Webspace mit begleitender Code-Pflege; jede Rate vergütet zugleich die bis dahin erbrachte Entwicklung sowie die laufende Nutzung und Pflege – sie ist keine reine Anzahlung auf einen erst später erworbenen Gegenstand.
Während der Ratenzahlung gilt:
- Das Projekt verbleibt auf meinem verwalteten Webspace (Standort Deutschland).
- Der Kunde erhält lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches und widerrufliches Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Online-Auftritts (Betrieb/Vorschau).
- Eine Übergabe der Quelldateien und die Einräumung der endgültigen, vereinbarten Nutzungsrechte erfolgen erst nach vollständiger Zahlung aller Raten und etwaiger Nebenforderungen.
- Code-Pflege (Sicherheits-Updates, Betrieb auf meinem Webspace, Ticket-Support im vereinbarten Umfang) ist während der Ratenzahlung ein kostenpflichtiger vertraglicher Pflichtbestandteil. Höhe und Umfang ergeben sich aus dem Angebot; ohne diesen Bestandteil ist eine Ratenzahlung nicht möglich, weil das Projekt bis zur Tilgung in meiner Umgebung betrieben und gepflegt werden muss.
- Ein Anspruch auf Migration zu einem Drittanbieter, auf Export der Quelldateien oder auf Herausgabe besteht während der Ratenzahlung nicht.
Vollständige Tilgung: Mit Eingang der letzten Rate und Ausgleich aller offenen Forderungen erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte und die Quelldateien. Danach kann Code-Pflege gesondert monatlich gebucht werden (siehe § 4.3) oder entfallen; bei Entfall wird auf Wunsch eine Migration vereinbart.
Zahlungsverzug / Ausbleiben der Raten: Bleiben fällige Raten oder die begleitende Code-Pflege länger als 14 Tage unbezahlt, bin ich berechtigt, den Betrieb und weitere Leistungen auszusetzen. Bei anhaltendem Verzug (mehr als 60 Tage) oder ernsthafter Zahlungsverweigerung kann ich den Vertrag außerordentlich kündigen. Rechtsfolgen der außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs:
- Das einfache Nutzungsrecht endet; der Online-Auftritt wird abgeschaltet bzw. der Zugang eingestellt.
- Es gehen weder Eigentum noch ausschließliche Nutzungsrechte am Projekt auf den Kunden über.
- Es besteht kein Anspruch auf Quellcode, Export, Migration oder Fortführung bei einem Drittanbieter.
- Bereits gezahlte Beträge gelten als Vergütung für bis dahin erbrachte Entwicklungs-, Nutzungs- und Pflegeleistungen und werden nicht zurückerstattet.
Nur B2B: Ratenzahlungsvereinbarungen schließe ich ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB). Laufzeit, Raten und Pflegeumfang werden im Einzelvertrag dokumentiert. Verbraucherverträge (§ 13 BGB) sind ausgeschlossen (siehe § 1).
4.3 Technische Beratung & Code-Pflege
Nach vollständiger Zahlung / ohne Ratenzahlung: Code-Pflege kann monatlich gebucht werden – ohne Mindestlaufzeit und ohne Abonnementbindung. Jeder Monat wird vorab als Festpreis nach schriftlich vereinbartem Leistungsumfang angeboten und kann unabhängig vom Vormonat erneut gebucht oder weggelassen werden. Typischer Umfang: Sicherheits-Updates am entwickelten Code, Performance-Optimierung, Fehlerbehebung, technischer Support per E-Mail und Ticket, vereinbarte Reaktionszeit. Darüber hinausgehende Anpassungen werden auf Anfrage mit gesondertem Festpreis angeboten.
Während einer Ratenzahlung: Code-Pflege ist Pflichtbestandteil der Ratenzahlungsvereinbarung (siehe § 4.2a) und nicht „optional nach Übergabe“, weil in dieser Phase noch keine Übergabe stattfindet.
Webspace als technisch notwendige Nebenleistung: Sofern Code-Pflege vereinbart ist (monatlich oder als Raten-Bestandteil), erfolgt der Betrieb des Projekts auf meinem verwalteten Webspace (Standort Deutschland) als untergeordnete, technisch notwendige Nebenleistung ohne zusätzliches Hosting-Entgelt. Hintergrund: Sicherheits-Updates, Backups, Datei- und Datenbankzugriffe sowie Fehleranalyse sind nur mit kontrolliertem Zugriff auf die Betriebsumgebung sinnvoll leistbar. Endet die Code-Pflege und ist das Projekt vollständig bezahlt, endet auch die kostenfreie Bereitstellung des Webspace; dann wird eine Migration zu einem vom Kunden gewählten Anbieter rechtzeitig vereinbart. Ein eigenständiges Hosting-Vertragsverhältnis ohne Code-Pflege biete ich nicht an.
4.4 Hosting und Domain
Während der Projektentwicklung und während einer Ratenzahlung wird das Projekt auf einem von mir verwalteten Webspace (Standort Deutschland) bereitgestellt. Diese Bereitstellung dient der Entwicklung, Vorschau, Abnahme, dem Betrieb bis zur Tilgung und dem Schutz des noch nicht übergebenen Quellcodes. Solange das vereinbarte Honorar nicht vollständig beglichen ist, erfolgt keine Übergabe der Quelldateien; ein Anspruch auf Migration besteht in dieser Phase nicht.
Nach vollständiger Zahlung hat der Kunde die Wahl:
- Verbleib des Projekts auf meinem verwalteten Webspace bei gebuchter Code-Pflege (Webspace als Nebenleistung, siehe § 4.3).
- Migration zu einem vom Kunden gewählten Drittanbieter; den technischen Umzug (SSL-Setup, Deployment, Datenübernahme) übernehme ich auf Wunsch gegen gesondert vereinbartes Honorar.
Domain: Die Domain wird vom Kunden direkt beim Registrar gehalten; die laufenden Domain-Gebühren und die vertragliche Beziehung bestehen ausschließlich zwischen Kunde und Registrar. Auf Wunsch berate ich unabhängig bei der Wahl und richte die Domain für das Projekt technisch ein.
Ohne Code-Pflege endet die vertragliche Wartungspflicht mit der vereinbarten Übergabe bzw. der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, sofern nichts anderes vereinbart ist. Folgendes kann Bestandteil der Code-Pflege sein:
- Regelmäßige Sicherheits-Updates am entwickelten Code
- Performance-Optimierung
- Fehlerbehebung im entwickelten Code
- Technischer Support per E-Mail oder Ticket
- Fortlaufender Betrieb auf meinem verwalteten Webspace als technisch notwendige Nebenleistung (siehe § 4.3)
§ 5 Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen, sofern im Angebot keine abweichenden Ratentermine stehen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das von mir angegebene Konto. Bankgebühren, die beim Kunden anfallen, trägt der Kunde. Etwaige Bankgebühren auf Seiten des Verkäufers gehen zu dessen Lasten.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen bin ich berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich auszusetzen sowie die Übergabe noch nicht ausgehändigter Quelldateien und Nutzungsrechte zurückzuhalten. Bei anhaltendem Verzug (mehr als 60 Tage) kann ich den Vertrag außerordentlich kündigen. Alle bereits entstandenen Zahlungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt. Zur Rechtsfolge bei Ratenzahlung siehe § 4.2a.
§ 6 Projektablauf
Der Projektablauf gliedert sich in folgende Phasen:
- Kennenlernen & Strategie: Besprechung der Ziele und Projektplanung
- Design & Feedback: Erstellung und Verfeinerung des visuellen Konzepts
- Entwicklung & Testing: Umsetzung und Qualitätssicherung
- Launch & Rechte: Online-Schaltung; bei Einmalzahlung Übergabe nach Bezahlung, bei Ratenzahlung Betrieb mit Rechtevorbehalt bis zur Tilgung und anschließender Übergabe
§ 7 Rechte und Lizenzen
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte an der entwickelten Software bei mir. Der Kunde erhält in dieser Phase nur das in § 4.2a bzw. § 4.4 beschriebene einfache Nutzungsrecht. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte und die Quelldateien.
Für verwendete Open-Source-Bibliotheken gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen (z.B. MIT, LGPL). Der Kunde ist verpflichtet, diese Lizenzen einzuhalten und bei Weitergabe der Software die entsprechenden Lizenztexte beizubehalten.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Ich gewährleiste die Funktionsfähigkeit der entwickelten Lösung bei Übergabe bzw. – bei Ratenzahlung – bei der vereinbarten Freigabe zum Betrieb. Eine Haftung für wirtschaftlichen Erfolg oder Umsatzerwartungen ist ausgeschlossen.
Mängel werden innerhalb angemessener Frist behoben. Meine Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit hafte ich nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
§ 9 Support und Reaktionszeiten
Ich biete ticketbasierten technischen Support mit folgenden Reaktionszeiten:
- Kritische Störungen: innerhalb von 24 Stunden
- Wichtige Störungen: innerhalb von 5 Werktagen
- Normale Anfragen: innerhalb von 14 Werktagen
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO und den geltenden Datenschutzgesetzen. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich. Ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag wird bei Bedarf abgeschlossen.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
Projektverträge (Entwicklungs- bzw. Projektaufträge mit individueller Vergütung) enden mit der vereinbarten Leistungserbringung und Abnahme bzw. – bei Ratenzahlung – mit vollständiger Tilgung und Übergabe, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Monatliche Code-Pflege nach Übergabe hat keine automatische Verlängerung: gebucht wird jeweils der vereinbarte Monat. Während einer Ratenzahlung ist Code-Pflege an die Ratenzahlungsvereinbarung gebunden und endet mit deren Beendigung oder Tilgung, sofern keine neue monatliche Buchung folgt.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen bin ich berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich auszusetzen. Bei anhaltendem Verzug (mehr als 60 Tage) kann ich den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist mein Sitz in Unna, Deutschland. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende für 5 Jahre.